Ave,
ich habe jetzt alle drei Verträge überarbeitet und versuche ein paar an den Mann zu bringen.
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Handelsabkommen
1§
Dieser Vertrag beinhaltet das Handelsabkommen zwischen LEGION [SPQR] und ( Name einsetzen ).
2§
Der Gegenstand von diesem Vertrag beinhalten das faire und ordentliches Handeln mit Rohstoffen zwischen den Allianzen. Somit wird zugleich ein Nicht Angriffpakt geschlossen.
Verstoße müssen innerhalb der Allianz mit dem Spieler der gegen diesen Vertrag verstößt geahndet und eliminiert werden. Wird Schaden angerichtet, so muss dieser von der Allianz behoben werden.
4§
Jeweils ein Spieler, der für das Handeln zuständig ist erhält Zugang zum Forum des anderen. Diesen Spieler muss der Zugang zu den Handelsforen gewährt werden. Andere Abschnitte eines Forums sind nicht Gegenstand von diesem Vertrag.
5§
Der Tauschkurs wird im Forum vor dem tausch der Rohstoffe, durch die Handel zuständigen Personen ausgehandelt und im Forum festgehalten.
6§
Sobald Rohstoffe zum Tausch vorhanden sind, müssen diese mit Hilfe der Handel zuständigen Personen, der anderen Allianz angeboten werden.
Kommt es zu einem vereinbarten Tausch wird dieser durch die Handel zuständigen Personen überwacht.
7§
Haben Spieler ein Problem mit einem Tausch, weil eine Partei sich nicht an die Tausch Vereinbarung hält muss die Handel zuständige Person umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden, um diesen Betrug/Verstoß usw. zu schlichten.
Variante 1 Angriffs und Verteidigungsbündnis (AuVB)
1§
Dieser Vertrag wird zwischen LEGION [SPQR] und ( Namen einsetzen) geschlossen.
2§
Gegenstand von diesem Vertrag ist ein Verteidigungsbündnis zwischen den Allianzen das zugleich ein Angriffsbündnis darstellt.
Ist eine Allianz in einer Kampfhandlung verwickelt, auch wenn es selbst verschuldet ist, muss die andere Allianz diesen mit Rohstoffen oder Schiffen beistehen, sofern es möglich ist.
Beschließt ein Vertragspartner einen Krieg, so müssen die anderen davon frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Im Falle eines Krieges treten alle Vertragspartner als eine Einheit vor.
Es wird ebenfalls ein Handelsabkommen und ein Nicht Angriffspakt abgeschlossen und beinhaltet alle Paragraphen der jeweiligen Verträge.
3§
Werden einzelne Spieler der Vertragspartner von einer feindlichen Allianz oder Spieler angegriffen, kann diese durch die gesammelten Kräfte der Vertragspartner eliminiert werden.
4§
Rohstoffe die während eines Krieges zur Verfügung gestellt wurden, von einem Vertragspartner, müssen 100%tig nach dem Krieg zurückgezahlt werden. Durch den Krieg zerstörte Schiffe werden nicht berechnet.
5§
Fällt eine Allianz durch einen Krieg, müssen die übrig gebliebenen Spieler aufgenommen werden.
6§
Die Vertragspartner erklären sich damit einverstanden 2 Personen Zugang zum Forum zu gewähren, einer für Handel zuständig der andere für Krieg. Interne Abschnitte sind nicht Teil des Vertrages.
7§
Eine Aufbauhilfe kann von dem jeweils anderem Vertragspartner verlangt werden, allerdings werden die dafür zur Verfügung gestellten Rohstoffe zurückbezahlt. Eine Tilgung muss mindestens 5 % wöchentlich betragen.
8§
Dieses Bündnis muss auf der eigenen Allianz Seite veröffentlicht werden, außer es handelt sich um ein Geheimes Bündnis
Variante zwei META
1§
Dieser Vertrag wird zwischen LEGION [SPQR] und ( Namen einsetzen) geschlossen.
2§
Gegenstand von diesem Vertrag ist ein Verteidigungsbündnis zwischen den Allianzen das zugleich ein Angriffsbündnis darstellt.
Ist eine Allianz in einer Kampfhandlung verwickelt, auch wenn es selbst verschuldet ist , muss die andere Allianz diesen mit Rohstoffen oder Schiffen beistehen, sofern es möglich ist.
Beschließt ein Vertragspartner einen Krieg, so müssen die anderen davon frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Im Falle eines Krieges treten alle Vertragspartner als eine Einheit vor.
Es wird ebenfalls ein Handelsabkommen und ein Nicht Angriffspakt abgeschlossen und beinhaltet alle Paragraphen der jeweiligen Verträge.
3§
Werden einzelne Spieler der Vertragspartner von einer feindlichen Allianz oder Spieler angegriffen, müssen diese durch die gesammelten Kräfte bei getretenen Allianzen angriffsunfähig gemacht werden.
4§
Rohstoffe die während eines Krieges zur Verfügung gestellt wurden, von einem Vertragspartner, müssen 100%tig nach dem Krieg zurückgezahlt werden. Durch den Krieg zerstörte Schiffe werden nicht berechnet.
5§
Fällt eine Allianz durch einen Krieg, müssen die übrig gebliebenen Spieler aufgenommen werden.
6§
Die Vertragspartner erklären sich damit einverstanden die Minister und Führungsebene Zugang zu den Foren zu gewähren. Schließen Sich mehr als 3 Vertragspartner in dieser Meter zusammen, dann wird ein separates Forum eröffnet.
7§
Eine Aufbauhilfe kann von dem jeweils anderem Vertragspartner verlangt werden, allerdings werden die dafür zur Verfügung gestellten Rohstoffe zurückbezahlt. Eine Tilgung muss mindestens 5 % wöchentlich betragen.
8§
Dieses Bündnis muss auf der eigenen Allianz Seite veröffentlicht werden.